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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zwischen der Firma "BLOCKit" und den Nutzern der angebotenen Dienste. Bitte die Bestellung für Ihre Halteverbotszone spätestens 10-12 Tage vor Ihren geplanten Umzug bei BLOCKit Hamburg schriftlich oder per e-Mail in Auftrag geben. Die zuständigen Behörden (Polizei oder Ordnungsamt) brauchen einige Tage für die Bearbeitung.
Die Erteilung einer beantragten behördlichen Genehmigung kann nicht garantiert werden, diese ist vielmehr an die Entscheidung der zuständigen Behörde geknüpft. Die Leistungen, die durch BLOCKit im Zusammenhang mit der Beantragung erbracht wurden, werden dem Kunden berechnet, auch wenn keine Genehmigung erteilt werden kann.
Wenn die Anordnung der zuständigen Behörde für Ihre Halteverbotzone bei BLOCKit Hamburg vorliegt, können wir, oder von uns beauftragte Dritte, Ihren Auftrag ausführen. Ohne behördliche Anordnung werden keine Aufträge ausgeführt. Die gesetzlichen Aufstellungsfristen sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In der Regel betragen sie 4 Kalendertage, 3 Werktage oder 72 Stunden. Wenn wir für Sie die Behördliche Anordnung beantragen, sind alle Gebühren und Auslagen in unseren Preis enthalten. Den Preis können Sie aus unserer aktuell gültigen Preisliste entnehmen. Bei der Schildergestellung wird ein Aufstellungsprotokoll angefertigt, in dem wichtige Aufstellungsdaten vermerkt sind. Dieses Protokoll und die polizeiliche Anordnug senden wir Ihnen rechtzeitig zu, da sie diese Unterlagen bei Inanspruchnahme Ihrer Halteverbotszone der Polizei vorzeigen müssen.
BLOCKit haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch Diebstahl oder unberechtigtes Verändern einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind.
Die Haftung seitens BLOCKit ist auf die Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt.
Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ohne Abzug.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Hamburg.
Hamburg, den 28.07.2010
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