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Was ist ein Halteverbot?

Das Haltverbot (Abkürzung HV) ist in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) u. a. mittels Verkehrszeichen 283 und 286 gemäß § 41 StVO ein behördliches Verbot an Fahrzeugführer im Straßenverkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund, und zwar auf der Fahrbahn. Das Haltverbot und das eingeschränkte Haltverbot sind verschiedene Stationierungsverbote für sämtliche Landfahrzeuge.

Die Verhaltensvorschriften sind in § 12 StVO geregelt. Die offizielle Bezeichnung ist in Deutschland Haltverbot, wobei der Begriff Halteverbot umgangssprachlich gebräuchlicher ist. In Österreich ist auch die offizielle Bezeichnung Halteverbot.

Haltverbot nach Zeichen 283 StVO

Das Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StVO, verbietet jede Form des Anhaltens eines Fahrzeuges auf der Fahrbahn. Früher wurde dieses Zeichen auch als absolutes Haltverbot bezeichnet.

Gültigkeitsbereich der Zeichen Z. 283 und Z. 286

Haltverbote sind zugleich Parkverbote. Sie beginnen am Verkehrszeichen und gelten auf der Straßenseite, auf der sie stehen, in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Seite. Längere Haltverbotsstrecken können durch Pfeile in den Verkehrszeichen, also „?“, wiederholt gekennzeichnet werden. Durch einen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil im Schild wird das Ende des Haltverbots markiert (Merkregel: Von der Fahrbahn auf das – ggfs. gedanklich zur Fahrbahn gedrehte – Schild sehen, der Pfeil gibt dann die Richtung an, in der das Verbot gilt).

Haltverbote können zeitlich, also stündlich und wochentäglich oder auch über Zeiträume hinweg, beschränkt werden.

Temporäre Haltverbote

Bestimmte Umstände können ein Haltverbot erfordern, z. B. wenn auf öffentlichem Verkehrsgrund Nutzungen stattfinden, die über den Gemeingebrauch hinausgehen (vgl. Sondernutzung). Anlässe hierfür sind Veranstaltungen, Filmaufnahmen, Umzüge, Reinigungs- und Bauarbeiten usw. Hierfür genehmigt die Straßenverkehrsbehörde auf Antrag kostenpflichtig und nach Interessenabwägung sowie rechtlicher Prüfung ein zeitlich befristetes Haltverbot (der Bereich wird als Bedarfshaltverbotszone bezeichnet). Dieses muss vier Tage vor dessen Inkrafttreten durch Aufstellung von entsprechenden Verkehrszeichen (in aller Regel das Zeichen 283 mit Zusatzschild, z. B. , ggf. auch noch zusätzlich für den Seitenstreifen) den Verkehrsteilnehmern bekannt gegeben werden (BGH-Rechtsprechung). Ferner ist bei der Aufstellung eine sogenannte Vormerkliste zu erstellen. Diese enthält Angaben über die geparkten Fahrzeuge, die sich im künftigen Haltverbotsbereich befinden (Datum, Uhrzeit, Örtlichkeit, Kfz-Kennzeichen, Hersteller usw.).

Die umgangssprachlich als „mobile Haltverbote“ bezeichneten Bereiche werden entweder durch die Gemeinde oder durch private Dienstleister beschildert (Schilderdienst). Dies geschieht in der Regel durch Verkehrszeichen, die nicht im Boden verankert sind (meist Schilder, die auf Basen mit Wasser- oder Betonfüllung stehen).

Bei konkreten Verkehrsbehinderungen durch unberechtigt abgestellte Fahrzeuge nach Ablauf der o.g. Frist kann die Polizei hinzugezogen werden, die bei Vorliegen aller Voraussetzungen (Beschaffenheit der Schilder, Aufstellplätze, Übereinstimmung mit der Genehmigung usw.) die Fahrzeuge abschleppen lässt. Dabei tritt die Polizei in Vorleistung für die Abschleppkosten. Im Nachgang werden sämtliche Kosten inkl. der Polizeikosten dem verantwortlichen Fahrzeugführer, ersatzweise dem Fahrzeughalter, im Verwaltungsverfahren in Regress gestellt. Alternativ ist die Entfernung der Fahrzeuge auf Kosten des Veranlassers möglich. In diesem Fall kann der Fahrzeugführer, ersatzweise der Fahrzeughalter, auf dem Zivilrechtsweg in Regress genommen werden.

Eine Abschleppung ist insbesondere nur dann möglich, wenn eine konkrete Verkehrsbehinderung besteht. Demnach sind also Falschparker nicht nur aufgrund der Genehmigung abzuschleppen.

Wie bei allen amtlichen Verkehrszeichen ist das Aufstellen, Entfernen oder Versetzen ein Hoheitsakt, sodass Verstöße ein Vergehen der Amtsanmaßung darstellen können.

Wie richte ich mir die Halteverbotszone für meinen Umzugswagen ein?

Haben Sie bereits die Ausnahmegenehmigung um eine Halteverbotszone einrichten zu lassen? Dann mailen oder faxen Sie diese an BLOCKit zusammen mit einem Auftragsschreiben "Hiermit beauftrage ich Sie gemäß Genehmigung die Straße XXXX am XX.XX.XXXX von 07h bis 16h sperren zu lassen."

Haben Sie die entsprechenden Genehmigungen nicht beantragen wir diese gerne für Sie. Schicken Sie uns Ihren Auftrag "Bitte sperren Sie für mich am XX.XX.XXXX die Straße XX von XX bis XXUhr und beantragen Sie die entsprechenden Genehmigungen.".

Sollten Sie noch Fragen haben rufen Sie uns unter 040 / 430 10 12 an, schreiben Sie uns an info [at] blockit [punkt] de. Wir helfen Ihnen gerne.

Was kostet es?

Unsere aktuellen Preise können Sie unserer Preisliste im PDF Format entnehmen. Zum Öffnen der Preisliste benötigen Sie einen Adobe Acrobat PDF Reader. Sollte die Preisliste für Sie im Umzugsstress unübersichtlich oder nicht verständlich sein rufen Sie uns gerne an.

Wann erhöht sich der Preis?

Die Preise die wir Ihnen nennen sind grundsätzlich für eine einfache Halteverbotszone. Sprich eine Strassenseite, Anfangs und Endschild, bis 15Meter (Genug Platz für einen 7,5t). Sollte die Strasse zu eng sein, sodaß wir auf der gegenüberliegenden Strassenseite auch Schilder aufstellen müssen erhöht sich der Preis um 2,50 Euro pro Schild. In diesem Fall um 5,- Euro.
Alle unsere Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

Wie teuer sind die Genehmigungen?

Bundesweit ist eine Spanne von 200 Euro zu verzeichnen. Je weiter man richtung Osten geht desto günstiger werden die Genehmigungen für Halteverbotszonen. In Hamburg kosten diese zwischen 20,- und 43,- €uro netto und sind damit noch relativ günstig.

Wann muss ich die Genehmigung beantragen?

Das Ausfertigen der Genehmigung dauert im Durschnitt ein bis zwei Werktage. Man sollte diese also zwei Wochen vorher beantragen. Schaffen Sie dies nicht beantragen wir die Genehmigungen aber gerne auch noch kurzfristig.

Wann muss ich die Halteverbotszone beantragen?

Da BLOCKit die Schilder für die Halteverbotszone vier Tage vor dem Gültigkeitstag stellen muss (in Sonderfällen wie bei Parkbuchten mit Parkscheinautomaten oder begrenzten Halteverboten einen Tag vor Gültikeit) beantragen sie die Halteverbotszone idealerweise zwei Wochen vorher. Sollten Sie die Genehmigung schon haben reicht eine Woche vorher.

Was mache ich wenn ich im Umzugsstress die Genehmigung und das Aufstellungsprotokoll verlegt habe?

Keine Panik! Wenn Sie Ihre Dokumente beim Umzug verlegt haben rufen Sie uns an und wir faxen wir diese direkt an die Polizei. Wenn Sie Autos abschleppen lassen müssen hat die Polizei vor Ort dann die Möglichkeit alle Daten beim Revier abzufragen.

Wer schleppt ab?

Auf den Genehmigungen in Hamburg steht unten links der Satz "Sollte das Beiseiteräumen von Fahrzeugen erforderlich sein, so ist die Polizei unter Telefon [Lokales Revier zu verständigen!]". Bei kleineren Ortschaften in Deutschland ist unter Umständen die Gemeinde oder ein Straßenverkehrsamt zuständig. Das steht dann aber auf der jeweiligen Genehmigung. Sollten sie unsicher sein fragen Sie gerne bei uns nach.

 
Was vermittelt BLOCKit noch?

BLOCKit ist eine Allround Film-, Fernseh- und Eventagentur und vermittelt neben Filmcrew, Komparsen, Schauspielern auch noch Equipment wie z.B. Zelte für Veranstaltungen, Heizpilze, Catering, Walkie Talkies.

Wie bewerbe ich mich?

BLOCKit hat für alle möglichen Fälle Internetformular. "Jobs für Blocker" - "Jobs für Fahrer" - "Jobs für Komparsen". Und wo es kein Internetformular gibt können Sie sich natürlich jederzeit per Email, Fax oder Post, mit Lebenslauf und einem Anschreiben wofür Sie sich genau bewerben.

Was muß in die Bewerbung?

Für junge Leute die einen Jobs suchen und sich noch nie irgendwo beworben haben ist es oftmals schwierig aus den unzähligen Lebenslaufvordrucken und Anleitungen im Netz etwas zusammenzustellen mit dem man halbwegs arbeiten kann. Für BLOCKit ist wichtig ADRESSE, KONTAKTRUFNUMMERN, EMAIL, AUSBILDUNG, FILMOGRAPHIE, BESONDERE KENTNISSE. Alles andere kann man immernoch erfragen. Besser einen zu kurzen Lebenslauf als gar keine Bewerbung.

Wen vermittelt BLOCKit?

BLOCKit vermittelt Film- und Fernseherfahrerne Kollegen vor und hinter der Kamera. Wir vermitteln qualitativ hochwertige Mitarbeiter und Quereinsteiger die uns durch Leistung und Enthousiasmus überzeugt haben.

 

 
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