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BLOCKit Filmservice | Lederstraße 13 | 22525 Hamburg | Tel: 040-430 10 12
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen der Firma "Blockit" und den Nutzern der angebotenen Dienste.

Bitte die Bestellung für Ihre Halteverbotszone spätestens 10-12 Tage vor Ihren geplanten Umzug bei BLOCKit Hamburg schriftlich oder per e-Mail in Auftrag geben.
Die zuständigen Behörden (Polizei oder Ordnungsamt) brauchen einige Tage für die Bearbeitung.

Wenn die Anordnung der zuständigen Behörde für Ihre Halteverbotzone bei BLOCKit Hamburg vorliegt, können wir, oder von uns beauftragte Dritte, Ihren Auftrag ausführen. Ohne behördliche Anordnung werden keine Aufträge ausgeführt. Die Erteilung der beantragten Behördlichen Genehmigung wird von BLOCKit Hamburg nicht garantiert, die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Behörde.

Eventuell anfallende Kosten (Gebühren, Ortsbesichtigungen durch die Behörde) werden vom Kunden getragen, auch wenn keine Genehmigung erteilt wird. Die gesetzlichen Aufstellungsfristen sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In der Regel betragen sie 4 Kalendertage, 3 Werktage oder 72 Stunden.
Wenn wir für Sie die Behördliche Anordnung beantragen ,sind alle Gebühren und Auslagen in unseren Preis enthalten. Den Preis können Sie aus unserer aktuell gültigen Preisliste entnehmen.

Bei der Schildergestellung wird ein Aufstellungsprotokoll angefertigt ,wo wichtige Aufstellungsdaten vermerkt sind. Dieses Protokoll und die polizeiliche Anordnug senden wir Ihnen rechtzeitig zu, da sie diese Unterlagen bei Inanspruchnahme Ihrer Halteverbotszone der Polizei vorzeigen müssen.

Blockit übernimmt keine Haftung, wenn unberechtigte Personen nach der Schildergestellung und Protokollierung, unberechtigt Schilder verändern oder entfernen.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ohne Abzug.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist Hamburg.
 
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